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Steuern & Recht

Firmenwagen privat nutzen: Was in der Schweiz gilt

06. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Dürfen Mitarbeitende den Geschäftswagen auch privat nutzen, gilt das als geldwerter Vorteil und muss korrekt abgerechnet werden. Wer die Regeln kennt, vermeidet Diskussionen mit der Steuerverwaltung.

Der Privatanteil

Für die private Nutzung wird in der Schweiz pauschal ein Privatanteil aufgerechnet. Seit 2022 beträgt er 0,9 % des Fahrzeug-Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat – das sind 10,8 % pro Jahr. Mit dieser Pauschale ist seit 2022 auch der Arbeitsweg abgegolten.

Lohnausweis korrekt ausfüllen

Stellt die Firma ein Fahrzeug zur Verfügung, ist im Lohnausweis das entsprechende Feld anzukreuzen und der Privatanteil unter den Gehaltsnebenleistungen auszuweisen. Eine saubere Dokumentation der Fahrzeugzuteilung ist dabei Gold wert.

Dokumentation als Schlüssel

Wer welches Fahrzeug ab wann nutzt, sollte lückenlos festgehalten sein – nicht nur für die Lohnabrechnung, sondern auch bei Bussen oder Schäden. In FleetOS sehen Sie pro Fahrzeug die Fahrer-Historie und pro Fahrer die zugewiesenen Fahrzeuge mit einem Klick.

Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Die genaue Handhabung (z. B. Mindestbeträge) klären Sie mit Ihrem Treuhänder oder der kantonalen Steuerverwaltung.

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